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FAQ

Abend­kasse

Die Abend­kasse befindet sich im Foyer im Erdge­schoss an der Theke. Sie öffnet in der Regel 60 Minuten vor Veran­stal­tungs­be­ginn. Es werden ausschließ­lich Tickets für die unmit­telbar statt­fin­dende Veran­stal­tung verkauft.

Ände­rungen im Programm und der Besetzung

Ände­rungen in Programm und Besetzung bleiben vorbe­halten und begründen weder Ticket­rück­gabe noch ein Ticket­um­tausch­recht des Besuchers und keine Kosten­er­stat­tungs­pflicht des Veran­stal­ters. Benach­rich­ti­gungen erfolgen über den News­letter, die Homepage und an der Abend­kasse.

Ausfall / Abbruch

Bei Ausfall oder endgül­tigem Abbruch einer Veran­stal­tung innerhalb der ersten halben Stunde wird der Ticket­preis zurück­er­stattet, außer bei Verur­sa­chung durch höhere Gewalt, in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Kosten­rück­erstat­tung. Der Anspruch ist durch Vorlage oder Einsen­dung des Tickets nach­zu­weisen und innerhalb von 10 Tagen nach dem Konzert­termin geltend zu machen. Danach kann keine Rück­erstat­tung mehr erfolgen. Weitere Aufwen­dungen des Besuchers werden nicht ersetzt.

Bild- und Tonauf­nahmen

Bild- und Tonauf­nahmen während der Veran­stal­tung stören Mitwir­kende wie Gäste und sind (auch aus Urhe­ber­rechts­gründen) nicht gestattet. Aber: Selfies gehören natürlich dazu. Für private Zwecke ist das Foto­gra­fieren außerhalb der Veran­stal­tung im Haus erlaubt. Teilen Sie Ihre Schnapp­schüsse gerne auf Social Media unter dem Hashtag #faust­fo­rumstaufen

Alle Personen, welche die Versamm­lungs­stätte betreten oder sich dort aufhalten, werden durch die vorlie­gende Haus­ord­nung auf die Durch­füh­rung von Foto‑, Film- und Video­auf­nahmen im Bereich der Versamm­lungs­stätte hinge­wiesen. Aufnahmen der Teilnehmer*innen und Besucher*innen von Veran­stal­tungen können nach Maßgabe von § 23 KunstUrhG veröf­fent­licht werden. Dies gilt nicht für private Aufnahmen.

Einlass

Etwa 30 Minuten vor Veran­stal­tungs­be­ginn werden die Saaltüren geöffnet und Sie können zu Ihrem Sitzplatz gehen. Die Ticket­kon­trolle geschieht per Scan an den drei Saal­ein­gängen.

Fund­sa­chen

Sie haben etwas liegen lassen? Verlorene Gegen­stände werden kurze Zeit im Faust­Forum aufbe­wahrt und dann ans örtliche Fundbüro im Bürger­büro im Rathaus übergeben. T +49 07633 805 35

 

Garderobe

Sicher­heit geht vor!
Mäntel, Jacken und große Gegen­stände dürfen bei Veran­stal­tungen mit Reihen­be­stuh­lung nicht mit in den Saal genommen werden. Taschen bis zu einer Größe von DIN A4 dürfen Sie mit in den Saal nehmen, größere depo­nieren Sie bitte bei der Garderobe. Es wird keine Haftung über­nommen. Die Garderobe ist kostenlos. Jeder hängt seine Jacke selbst auf.

Mit Kindern kommen

Kinder sind bei uns herzlich will­kommen. Beachten Sie bitte unbedingt die Alters­emp­feh­lungen der Kinder­ver­an­stal­tungen, damit diese ein voller Genuss für alle Betei­ligten werden. Es gibt einen Extraraum mit Wickel­tisch bei den Toiletten im Foyer. Kinder­wagen dürfen nicht mit in den Saal genommen werden, sondern können an der Garderobe abge­stellt werden. Kinder und Jugend­liche bis zum voll­endeten 14. Lebens­jahr dürfen Veran­stal­tungen nur in Beglei­tung Erwach­sener besuchen.

Pause

In der Regel ist eine Konzert­pause von 20 – 25 Minuten vorge­sehen. Es gibt aber auch Ausnahmen, die vom Inhalt des Programmes abhängen. Die Regelung für Ihre Veran­stal­tung entnehmen Sie bitte dem der jewei­ligen Veran­stal­tung.

Zuspät­kommen

In der Regel beginnen alle Vorstel­lungen pünktlich. Besu­chende, die erst nach Beginn der Auffüh­rung eintreffen, haben aus Rücksicht auf die Auffüh­renden und das Publikum keinen Anspruch auf Einlass und auf die gebuchten Plätze. Eine Erstat­tung der Eintritts­karte ist in diesem Fall ausge­schlossen. Wir bemühen uns, einen Nach­ein­lass in Konzert-/Applaus­pausen zu ermög­li­chen. Das Einlass­per­sonal gibt die entspre­chende Freigabe und öffnet die dafür vorge­se­hene Türe.

Sollte es zwingend notwendig sein, während der Vorstel­lung den Saal zu verlassen, können Sie unter Umständen nicht direkt auf Ihren Platz zurück­kehren. Nur wenn es ohne Störung der Vorstel­lung möglich ist, kann ein Wieder­ein­lass gewährt werden.

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