AGB
Hausordnung für das FaustForum
Staufen, März 2026 – Bürgermeister Michael Benitz
- Der Stadt Staufen steht in allen Räumen das alleinige Hausrecht zu. Auf die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, des Jugendschutzes, der Versammlungsstättenverordnung, der Baugenehmigung etc. wird ausdrücklich hingewiesen.
- Geltungsbereich: Diese Hausordnung ist gültig auf dem Gelände und in sämtlichen Räumen des FaustForums. Die Bestimmungen dieser Hausordnung sind zu befolgen.
- Zutritt und Aufenthalt: Der Zutritt zu öffentlichen Gebäuden ist nur Personen gestattet, die ein berechtigtes Anliegen haben. Sicherheits- und Ordnungsvorschriften sind von allen Nutzern zu beachten. Nutzer sind angehalten, sich respektvoll und rücksichtsvoll zu verhalten. Personen, die gegen diese Hausordnung verstoßen oder Anordnungen nicht Folge leisten, können unbeschadet weiterer rechtlicher Schritte und unter Ausschluss jeglicher Rückerstattungsansprüche zum Verlassen des Gebäudes aufgefordert werden. Darüber hinaus kann ein befristetes oder dauerhaftes Hausverbot ausgesprochen werden. Alle Personen haben den Anordnungen des Einlass- und Kontrollpersonals, der Mitarbeiter des Hauses, der Polizei, der Feuerwehr, des Rettungsdienstes sowie den Anordnungen der behördlichen Aufsichtsorgane Folge zu leisten. Während einer Veranstaltung haben Besucher den auf der Eintrittskarte ausgewiesenen Platz einzunehmen und während der Veranstaltung beizubehalten. Der Zutritt zu bzw. Aufenthalt in anderen Räumen, z. B. Hinterbühnenbereich, Bühne oder Künstlergarderoben, ist nicht gestattet, es sei denn, dass die Art der Veranstaltung den Zutritt erfordert (z.B. Führungen).
- Garderobe / verbotene Gegenstände Die Mitnahme von Speisen und Getränken, Mänteln, dicken Jacken, Schirmen, Rucksäcken, Stöcken (mit Ausnahme von Gehhilfen), großem Gepäck, Taschen ab einer Größe von A4 und sperrigen Gegenständen in den Konzertsaal ist untersagt. Der Rollator dient dem Gast als Gehhilfe bis zu seinem Platz und wird vom Servicepersonal platziert und sofort nach Konzertende (oder zu Beginn der Pause) dem Gast wieder zur Verfügung gestellt. Eine Haftung des Betreibers für Verlust oder Schäden an den Rollatoren ist ausgeschlossen. Für abgegebene Wertgegenstände (z. B. Musikinstrumente, Kameras, Schmuck) oder sich in Kleidung, Taschen oder sonstigen abgegebenen Gegenständen befindliche Wertgegenstände (z. B. Ausweise, Kreditkarten, Mobiltelefone, Laptops) und andere Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Das Mitführen folgender Gegenstände ist untersagt:
- Waffen oder gefährliche Gegenstände sowie Dinge, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können.
- Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge und Haarspray
- Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind
- Feuerwerkskörper jeglicher Art, Rauchpulver oder pyrotechnische Gegenstände
- Mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente
- Rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial - Ton- und Bildaufnahmen Das Aufzeichnen von Veranstaltungen auf Ton- und/oder
Bildträger (Foto, Video, Film, Datenspeicher etc.) seitens der Besucher ist untersagt. Bei Fernsehübertragungen sowie der Anfertigung von Fotos, Video- und Tonaufnahmen seitens des Veranstalters oder vom Veranstalter beauftragter Personen erteilt der Besucher mit dem Erwerb der Eintrittskarte der übertragenden Fernsehanstalt sowie dem Veranstalter seine Zustimmung, dass die von ihm während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen entschädigungslos ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung mittels jedes derzeitigen oder zukünftigen technischen Verfahrens bis zu einer maximalen Länge von 3 Minuten verwendet werden dürfen. - Lautstärken Die Geräuschbelastung im urbanen Raum beträgt tagsüber von 06:00 – 22.00 Uhr 63 dB(A) und nachts von 22.00 – 06.00 Uhr 45 dB(A). Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionswerte am Tage um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten. Bei einzelnen Veranstaltungen kann aufgrund hoher Lautstärke im Saal die Gefahr von Hör-und Gesundheitsschäden bestehen. Besucher können beim Publikumsdienst einen geeigneten Gehörschutz verlangen, der gratis ausgegeben wird. Die Stadt Staufen übernimmt in diesem Zusammenhang keine Haftung für Hör- und Gesundheitsschäden.
- Mobiltelefone und andere elektronische Gerät sowie akustische Signalgeber aller Arten sind während der Veranstaltung auszuschalten. Im Interesse anderer Besucher bzw. des störungsfreien Verlaufes einer Veranstaltung ist der Betreiber bei Zuwiderhandlungen berechtigt, die Herausgabe des Kommunikations- und Informationsmittels bzw. der Aufzeichnung in geeigneter Form zu verlangen, letztere zu löschen und ggf. den Besucher zum Verlassen des Konzertes aufzufordern.
- Einlass für Zuspätkommende Ein Rechtsanspruch auf Nacheinlass besteht nicht. Für Zuspät-kommende ist der Zutritt zur Veranstaltung ausschließlich in Pausen bzw. nur in zugewiesene Saalbereiche nach entsprechender Freigabe durch die Mitarbeiter des Foyerteams möglich.
- Speisen & Getränke Speisen und Getränke dürfen nicht mit in den Konzertsaal genommen werden.
- Kinder Kinder im Alter von bis 12 Jahre dürfen den Konzertsaal nur in Begleitung geeigneter Aufsichtspersonen betreten. Besucher mit Kindern haben für die Einhaltung dieser Regelungen Sorge zu tragen. Bei Schulklassen-/Gruppenbesuchen von Kindern in der Altersgruppe bis 14 Jahre muss eine Aufsicht von mindestens zwei erwachsenen Aufsichtspersonen als Begleiter anwesend sein.
- Tiere: Das Mitbringen von Tieren ist mit Ausnahme von Assistenzhunden untersagt.
- Rauchen und Drogen: Im gesamten Gebäude besteht absolutes Rauchverbot nach Landes-Nichtraucherschutzgesetz, dies betrifft auch das Rauchen mit elektronischen Zigaretten und Tabakerhitzern sowie ähnlichen Produkten. Drogenkonsum jeglicher Art ist ebenfalls verboten. Erlaubt bleibt aber das Rauchen in szenischen Darstellungen.
- Auf/Abbauten, Schäden: Alle Anlieferungen und Aufbauten sind so zu gestalten, dass diese unter größtmöglicher Schonung des Hauses bzw. seiner Einrichtung vonstattengehen. Weiter sind alle Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Größtmögliche Schonung bedeutet beispielsweise:
- kein Außerkraftsetzen von Sicherheitseinrichtungen,
- kein Blockieren von Liften mit Gegenständen,
- kein Schieben von Gegenständen ohne Rollen,
- kein Bekleben/Beschreiben von Wänden, Türen, etc.,
- keine Lagerung von Gegenständen auf Sesseln und Stühlen,
- kein Benutzen von Sesseln als Steighilfe. - Fluchtwege Alle Flucht- und Rettungswege sind jederzeit von Hindernissen frei zu halten. Auf- und Abbautätigkeiten dürfen die Fluchtwege nicht beeinträchtigen. Löscheinrichtungen, Fluchtwegkenn-zeichnungen und Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht verstellt oder verdeckt werden.
- Anforderung von Rettungskräften Die Anforderung der Feuerwehr, Polizei, von Rettungskräften oder eines diensthabenden Arztes hat über einen Mitarbeiter des Hauses zu erfolgen. Ist dies aus triftigen Gründen (insbesondere bei Gefahr im Verzug) nicht möglich, so sind die Mitarbeiter des Hauses und im Veranstaltungsfall die Veranstaltungsleitung des FaustForums über die erfolgte Anforderung umgehend zu informieren
- Veränderungen Ohne die Zustimmung der Stadt Staufen dürfen keine Veränderungen in den Räumen und deren Einrichtungen vorgenommen werden. Ein Benageln und Bekleben von Fußboden und Wänden ist nicht gestattet. Von der Stadt Staufen zur Verfügung gestelltes Material muss in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden. Beschädigungen an Wänden, Fußböden und Material sind entschädigungspflichtig.
- Gleichzeitige Nutzung von Räumen Gleichzeitige Nutzung für Veranstaltungen von Saal und Raum A im EG, sowie Saal und Foyer im EG ist nicht zulässig, da in Raum A und Foyer keine Löschanlagen vorhanden sind. Der jeweils genehmigte Saalplan einer Veranstaltung ist im Foyer ausgehängt.
- Betriebszeit und Anlieferung Die Betriebszeit im FaustForum ist von 08:00 – 02:00 festgelegt und genehmigt. Lieferanten des FaustForums sind angehalten, ausschließlich die dafür ausgewiesene Parkfläche in der Anlieferungszone zu benutzen.